Während der Verarbeitung der Materialien darf die Oberflächentemperatur des zu beschichtenden Baukörper und die Lufttemperatur nicht unter + 5 °C und über + 30 °C sein
Auf die Putzschicht darf während der Abbindezeit kein Frost einwirken
Während der Abbindephase muss im Innenbereich regelmässig eine gute Querlüftung der Räume vorgenommen werden. Die Überschreitung der relativen Luftfeuchtigkeit bei 20 °C von maximale 70 % ist für längere Zeit nicht zulässig
Während der Innenapplikationen und Abbindephase ist Luftdurchzug zu vermeiden
Fremdzusätze irgendwelcher Art dürfen nicht beigemischt werden